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Verwirrung um VerkehrszeichenFür Verstöße gegen alte Verkehrsschilder, die seit 01. September 2009 begangen wurden, appelliert der ADAC an Polizei und Ordnungsämter, mit Augenmaß zu entscheiden. Die aufgetretenen Rechtsunsicherheiten dürfen nicht zu Lasten der Verkehrsteilnehmer gehen. Deshalb sind nach Ansicht des Automobilclubs ausgesprochene Verwarnungen zurückzunehmen und noch nicht abgeschlossene Bußgeldverfahren einzustellen. Anders verhält es sich, wenn das Fahrzeug in einer Feuerwehrzufahrt mit alter Pfeildarstellung geparkt und abgeschleppt wurde: Das Abschleppen diente hier der Gefahrenabwehr und zwar unabhängig davon, ob sich der Autofahrer über die Anordnung des Verkehrszeichens irren durfte. Die Kosten des Abschleppens müssen ihm auferlegt werden. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Verkehrsteilnehmer die vorgeschriebene Fahrtrichtung missachtet, weil auf dem Verkehrszeichen ein alter Pfeil dargestellt ist. Kommt es hierdurch zum Unfall, trägt er das überwiegende Verschulden und muss für den angerichteten Schaden zahlen. Zu der Rechtsunsicherheit bezüglich einiger 1992 neu gestalteter Verkehrszeichen ist es gekommen, weil in der seit September 2009 geltenden Novelle der StVO ein Absatz gestrichen wurde. Dadurch entstand der Eindruck, die vor 1992 aufgestellten Schilder seien nicht mehr gültig. |
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