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Vertragsunterzeichnung zur Küstenautobahn A 22Vorschläge aus der Region hatten das Ministerium zu einer verkehrswirtschaftlichen Untersuchung eines nördlichen Korridors veranlasst. Die Ergebnisse dieser Studie bestätigten, dass eine Trassenführung in diesem Korridor nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann. "Wir müssen deshalb beide Korridore für die Trassenplanung untersuchen" sagte Hirche. Damit werde die weitere Planung auf ein solides Fundament gestellt. Der besondere naturschutzrechtliche Planungsauftrag werde mit der Prüfung einer alternativen Führung ernsthaft und konsequent umgesetzt. Mit der Vertragsunterzeichnung am 15. November werde die Finanzierung der Planungskosten sichergestellt. Das Land, die Kommunen und die regionale Wirtschaft werden jeweils ein Drittel der Kosten tragen. "Mit dieser gemeinsamen Finanzierung wird die Bedeutung des Projektes für die Region eindrucksvoll bewiesen", so Hirche. Hintergrund: Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Planungen der Küstenautobahn A 22 sind seit dem 04. Oktober durch das neue Fernstraßenausbauänderungsgesetz gegeben. Die A 22 ist im "Weiteren Bedarf" mit Planungsrecht und mit besonderem naturschutzrechtlichem Planungsauftrag ausgewiesen. Bei der anstehenden Linienplanung werden jetzt aus naturschutzfachlichen Gründen zwei Korridore untersucht, die endgültige Trassenführung wird aus diesen Ergebnissen entwickelt werden. Nördlicher Korridor: Der nördliche Korridor führt von der neuen Elbquerung bei Glückstadt an Bederkesa vorbei und schließt nördlich von Bremerhaven an die A 27 an. Dies entspricht einer Parallelführung zum Südkorridor in etwa 25 bis 30 km Entfernung. Die genaue Abgrenzung wird im Planungsprozess erfolgen. |
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