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Verstärkte Verkehrskontrollen zur Wies’n-ZeitAutofahrer, die mit 1,1 Promille oder mehr aus dem Verkehr gezogen werden, gelten als absolut fahruntüchtig. Auch ohne alkoholtypisches Fehlverhalten im Straßenverkehr liegt hier nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor. Es droht eine hohe Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar Freiheitsstrafe. Zudem wird die Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate entzogen. Ähnliches gilt für Radfahrer, die mit 1,6 Promille oder mehr erwischt werden, da diese Fahrt eine Straftat darstellt. Sie verlieren sogar den Führerschein, wenn die Fahrerlaubnisbehörde wegen der ungewöhnlich hohen Alkoholisierung eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt und kein positives Gutachten vorgelegt wird. Auch der "Kater danach" sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Denn am Morgen nach einem bierseligen Festbesuch ist man häufig noch nicht fahrtüchtig, da der Körper nur etwa 0,1 Promille Alkohol pro Stunde abbaut. Wer glaubt, sich durch eine üppige Mahlzeit eine Grundlage für seinen Bier- oder Weingenuss schaffen zu können, irrt. Ein voller Magen kann die Aufnahme des Alkohols nicht verhindern, sondern bestenfalls verzögern. Tee und Kaffee machen nicht nüchtern, sondern wach. Und Tabletten beschleunigen den Alkoholabbau keineswegs, vielmehr können sie Übelkeit und Durchfall auslösen. |
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