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Versicherung: Kleine Autounfälle im Winter richtig abwickelnWenn es gekracht hat, muss zuerst der Unfallort gesichert werden. Also: Warnblinker anmachen, Warndreieck aufstellen und so schnell wie möglich die Fahrbahn wieder frei machen. Kleinere Unfälle dokumentieren die Beteiligten danach am besten selbst, zum Beispiel mit dem Europäischen Unfallbericht. Dieser ist kostenlos beim Autoversicherer erhältlich oder kann bei der GDV Dienstleistungs-GmbH online angefordert werden. Das Unfallprotokoll sollte mindestens die folgenden Angaben enthalten:
Schäden unverzüglich dem Versicherer meldenNach einem Unfall muss unverzüglich der Versicherer informiert werden. Sind die Versicherungspapiere am Unfallort nicht zur Hand, hilft der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800/2502600 weiter. Zum Nachweis der Schadenhöhe reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag der Werkstatt oder ein Foto des Schadens aus. Auf ein zeit- und kostenaufwendiges Gutachten wird bei kleinen Schäden zumeist verzichtet – so können Blechschäden schnell abgewickelt und behoben werden. Für den Versicherungsschutz gilt: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt den Schaden des Unfallgegners. Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten für die Reparaturen am eigenen Auto. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für alle motorisierten Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist im Gegensatz dazu freiwillig. Sicher unterwegs auf rutschigen StraßenDamit es gar nicht erst zu einem Unfall kommt, sollten Autofahrer bei Winterwetter unter anderem nur mit M+S-Reifen fahren, für freie Sicht sorgen und einen größeren Sicherheitsabstand einhalten. |
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