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Versicherung für Oldtimer-RestaurierungWährend der vorübergehenden Wiederherstellung sind die Fahrzeugteile beispielsweise gegen Diebstahl und Brand versichert. Der Wiederbeschaffungswert der abmontierten Teile wird im Schadensfall ebenso erstattet. Auch der Transport zu Restaurator, Lackierer oder Autosattler gehört zum Versicherungsschutz. Die Restaurierungsversicherung wird entweder als eigenständiger Vertrag für nicht zugelassene Fahrzeuge oder als Erweiterung zu einer bestehenden ADAC-ClassicCarVersicherung (Haftpflicht und Teilkasko) gegen einen Mehrbeitrag angeboten. Abgeschlossen werden kann die Restaurierungsversicherung für Pkw und Motorräder, die in einer Halle oder einer Einzel- bzw. Sammelgarage des Versicherungsnehmers stehen. Dabei muss das Fahrzeug älter als 30 Jahre sein und der Originalzustand weitgehend wiederhergestellt werden. Die Restaurierung muss privat, also nicht in einer gewerblichen Werkstatt durchgeführt werden. Bei vorzeitiger Fertigstellung wird die unverbrauchte Prämie zurückerstattet. Abgeschlossen werden kann die neue Versicherung für eine Dauer von maximal 24 Monaten. Weitere Informationen zur neuen Restaurierungsversicherung gibt es in allen ADAC Geschäftsstellen, im Internet unter www.adac.de/classiccar sowie unter Telefon 0180 / 5 12 10 32 (14 Cent/Min/Festnetzanruf/max. 42 Cent/Min/mobil ggf. abweichend). |
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