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Verordnung für Diesel-Rußfilter bei schweren Lkw und BussenDazu erklärte Bundesverkehrsminister Tiefensee: "Künftig können Lkw mit Rußfiltern nachgerüstet werden. Damit wird der Lkw-Verkehr auf unseren Straßen umweltfreundlicher. Das ist ein guter Beitrag, um die Belastung mit gesundheitsgefährdenden Feinstäuben zu mindern." Die Verordnung enthält die Definition von Partikelminderungsklassen (PMK) und die Festlegung von technischen Mindestanforderungen, die Diesel-Nutzfahrzeuge/ mobile Maschinen sowie die für die Nachrüstung dieser Kraftfahrzeuge entwickelten Partikelminderungssysteme (z.B. Dieselpartikelfilter) einhalten müssen. Dazu gehören Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit und die Reinigungswirkung der eingesetzten Systeme. Zudem werden auf Euro-1-Kraftfahrzeuge abgestimmte Nachrüstungsanforderungen vorgegeben. Gleichzeitig werden die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, auf die in anderen Gesetzen oder Verordnungen bei der Gewährung von Benutzervorteilen wie Ausnahmen von Fahrverboten in bestimmten Zonen (Kennzeichnungsverordnung) oder bei der Mauthöhenverordnung Bezug genommen werden kann. Die Verordnung ist gemeinsam vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu erlassen; angestrebter Inkraftsetzungstermin: Ende Mai 2007. |
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