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Verkehrssituationen im Winter: Was Autofahrer wissen sollten• Ist die Frontscheibe vereist oder mit Schnee bedeckt, reicht es nicht, ein kleines Guckloch frei zu kratzen. Wer dies dennoch tut, muss mit eingeschränkter Sicht und 10 Euro Bußgeld rechnen. Wichtig für ausreichende Sicht ist auch, dass die Scheibenwischanlage mit Frostschutzmittel gefüllt ist. • Sind verschneite Verkehrsschilder aufgrund ihrer Form (zum Beispiel Stopp oder Vorfahrt gewähren) zu erkennen, oder ist der Autofahrer ortskundig, schützt die fehlende Lesbarkeit beim Verstoß nicht vor Strafe. • Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und das Kennzeichen müssen vor Fahrtantritt von Schnee und Eis befreit werden. Das gilt auch für das Autodach, damit weder der nachfolgende Verkehr noch die eigene Sicht durch herab fallende Schneemengen behindert wird. • Fahrzeuge mit Sommerreifen haben im Straßenverkehr jetzt nichts mehr zu suchen. Wer trotz verschneiter Straßen ohne Winter- oder Ganzjahresreifen ausgestattet ist, muss das Auto stehen lassen; sonst drohen 40 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg. Wer durch falsche Bereifung den Verkehr behindert, wird mit 80 Euro und einen Punkt abgestraft. • Wer seinen Wagen mit abgelaufenem Saisonkennzeichen auf öffentlichen Plätzen oder Straßen abstellt, zahlt 40 Euro, bekommt einen Punkt und muss die Kosten des Abschleppens zahlen. • Den Motor nicht im Stand warmlaufen lassen. Wer es dennoch tut, wird mit 10 Euro abgemahnt. Zudem empfiehlt der ADAC, einen Eiskratzer, einen kleinen Besen, eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe im Auto und für den Notfall einen Türschloss-Enteister in der Manteltasche dabei zu haben. |
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