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Verkehrsrecht: Was tun, wenn die Ampel rot bleibt?Nach einer Entscheidung des OLG Hamm (Az: 2 Ss OWi 486/99) kann bei einer Ampel auf Dauer-Rot nur dann von einem Funktionsfehler ausgegangen werden, wenn das Rotlicht "wesentlich länger" als 3 Minuten ununterbrochen leuchtet. Nur nach einer angemessenen Wartezeit darf die Kreuzung dann trotzdem überquert werden. Was allerdings "angemessen" ist, kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein, denn die Ampelschaltphasen können an vielbefahrenen Kreuzungen und an Hauptstraßen durchaus länger ausfallen. Daher empfiehlt der ADAC, eine Wartezeit von mindestens 5 Minuten einzuhalten bzw. mindestens 2 "normale" Schaltphasen abzuwarten. Wer in einem derartigen Fall in die Kreuzung einfährt, muss besonders vorsichtig sein. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Gefährdung des Querverkehrs völlig ausgeschlossen werden muss. Kommt es zu einem Unfall, wird dem Fahrer, der Dauer-Rot hatte, die volle Schuld auferlegt. Bedarfsgesteuerte Ampeln schalten erst dann auf Grün, wenn sich ein Fahrzeug nähert. Bei diesen Ampelanlagen kann es manchmal vorkommen, dass die in die Fahrbahn eingelassenen Induktionsschleifen kleine Motorroller mangels Masse nicht erkennen und die Ampel daher nicht auf Grün umschaltet. Hier darf man dann entsprechend der oben beschriebenen Regeln auch bei Rot fahren. Bei einem echten Defekt sind moderne Ampelanlagen so programmiert, dass für alle Verkehrsteilnehmer das gelbe Licht blinkt. In diesen Fällen gelten an Kreuzungen die vorhandene Beschilderung oder die Anweisungen der Polizei, falls diese den Verkehr regelt; ansonsten bleibt es beim Grundsatz "rechts vor links". |
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