Diesen Artikel drucken HTML-Format: https://www.autosieger.de/urteil-wilde-werbung-mit-visitenkarten-an-autos-verboten-article20712.html Thema: Auto & Recht |
Urteil: Wilde Werbung mit Visitenkarten an Autos verbotenLaut ADAC ist bei vielen Autohändlern, die "wild" mit Visitenkarten werben, höchste Vorsicht geboten. Eine Umfrage des Automobilclubs hat ergeben, dass knapp 75% der Befragten unzufrieden mit den Kaufangeboten waren. Der ADAC rät daher, sich keinesfalls von derartigen Händlern überrumpeln zu lassen. Wer sein Auto privat verkaufen möchte, sollte das Fahrzeug unbedingt von einem Experten begutachten zu lassen. Beim Verkauf sollte auf alle Fälle ein Vertragsformular mit einem Haftungsausschluss verwendet werden. Damit wird verhindert, dass der Verkäufer für Mängel am Fahrzeug zwei Jahre lang haftet. Die Musterverträge sind beim ADAC erhältlich. |
Autosieger.de - Das Automagazin |
https://www.autosieger.de
|