Kooperation
Autosieger.de
Artikel drucken Diesen Artikel drucken

HTML-Format: https://www.autosieger.de/urteil-verwaltungsgericht-erklaert-berliner-umweltzone-fuer-rechtmaessig-article19070.html

Thema: Auto & Recht


Urteil: Verwaltungsgericht erklärt Berliner Umweltzone für rechtmäßig

Trotz eindeutiger Nachweise über die Sinnlosigkeit von Umweltzonen hat das Verwaltungsgericht Berlin die Umweltzone in der Hauptstadt für rechtmäßig erklärt. Für den ADAC, der in diesem Verfahren die Klage von 11 Mitgliedern unterstützte, ist diese Entscheidung mehr als unverständlich: "Das uns vorliegende Gutachten der Uni Cottbus hat ergeben, dass die Berliner Luft durch die Einführung von Fahrverboten keinen Deut besser geworden ist. Schade, dass sich das Gericht offensichtlich nur an früheren Urteilen orientiert hat. Die Situation für über 90.000 Tausend Autofahrer in Berlin wird sich massiv verschlechtern, denn sie dürfen nach der Verschärfung Anfang 2010 mit ihren Fahrzeugen nicht mehr in die City. Das ist ein K.-o.-Schlag für viele Autofahrer", so ADAC-Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker.

Laut Automobilclub tragen Pkw nachweislich nur zu einem geringen Teil zur Feinstaubbelastung bei. "Industrie und Kraftwerke verursachen den Großteil der Partikel und müssen bei den Maßnahmen entsprechend stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Fahrverbote bedeuten für die Betroffenen dagegen einen unverhältnismäßig starken Eingriff in die Mobilität. Das ist angesichts der geringen Wirksamkeit nicht angemessen", so Becker.

Stattdessen schlägt der ADAC wirksame Maßnahmen vor, um die Luftqualität zu verbessern. So nehmen bei fließendem Verkehr statt Stopp-and-Go die Feinstaubemissionen um 25% ab, der Stickoxidausstoß sogar um die Hälfte. Eine Förderung der Abgasnorm Euro-6 unterstützt die rasche Einführung sauberer Technologie – nicht nur in Städten mit Umweltzonen, sondern in ganz Deutschland.


Autosieger.de - Das Automagazin | https://www.autosieger.de

URL für diesen Artikel: https://www.autosieger.de/urteil-verwaltungsgericht-erklaert-berliner-umweltzone-fuer-rechtmaessig-article19070.html