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Thema: Auto & Recht


Urteil: Undichte Kraftstoffleitung ist kein Verschleiß

Auch bei einem 10 Jahre alten Gebrauchtfahrzeug handelt es sich um einen Sachmangel und nicht um normalen Verschleiß, wenn ein Leck in der Kraftstoffzuleitung zu einem Brand führt. So entschied das Oberlandesgericht in Celle in einem Urteil vom 16. April 2008 (Az. 7 U 224/07; ADAJUR Dok. Nr. 77755).

In dem vom ADAC vorgelegten Fall erwarb die Klägerin ein 10 Jahre altes Fahrzeug bei einem Gebrauchtwagenhändler. 2 Monate später brannte der Motorraum des Wagens aus. Der Wagen war anschließend nicht mehr fahrtüchtig. Das Gutachten eines Sachverständigen machte deutlich, dass der Brand eindeutig auf die undichte Kraftstoffleitung zurückzuführen war. Aus diesem Grund wollte die Geschädigte den Wagen zurückgeben, was der Händler jedoch ablehnte.

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einem solchen Leck um einen Sachmangel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Auch wenn der Käufer eines 10 Jahre alten Gebrauchtwagens mit einem gewissen Verschleiß rechnen muss, darf er trotzdem erwarten, dass der Motor beim Starten nicht in Flammen aufgeht.


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