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Urteil: Schadensersatz bei SchlaglöchernAuf der Autobahn hatte sich aufgrund von sogenanntem "Betonfraß" ein Schlagloch von 40 mal 60 cm Größe und über 10 cm Tiefe gebildet, das gerade auf einer so stark und schnell befahrenen Straße viel Schaden verursachen kann. Aufgrund der Dunkelheit hatte der Autofahrer keine Möglichkeit, das Schlagloch zu erkennen oder ihm auszuweichen. Obwohl der Zustand der Fahrbahn der Autobahnmeisterei bekannt war, hatte das zuständige Bundesland nach Ansicht des Gerichts nicht genug getan, um die Verkehrssicherheit auf der Autobahn zu gewährleisten. Autofahrer müssen durch ein Warnschild auf die "Unebene Fahrbahn" aufmerksam gemacht werden, bis Maßnahmen zur Straßensanierung unternommen werden. Somit hat das Bundesland seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und muss den entstandenen Schaden ersetzen. Der ADAC begrüßt die Entscheidung des Gerichts, da gerade auf Autobahnen eine einwandfreie Fahrbahn Voraussetzung sein sollte. |
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