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Thema: Auto & Geld


Urteil: Entfernungspauschale wieder ab dem ersten Kilometer

Die Pendler in Deutschland können aufatmen. Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale, wonach Arbeitswegkosten wieder vom ersten Kilometer an steuerlich geltend gemacht werden können, wird nach Ansicht des ADAC und des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine ( NVL) die steuerliche Belastung der Berufspendler verringert. "Unser Einsatz hat sich gelohnt. Das Urteil bestätigt voll unsere Auffassung, dass die jetzige Regelung verfassungswidrig ist", so ADAC-Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker. "Jetzt ist die Politik am Zuge. Das Gericht hat heute die Voraussetzungen geschaffen, dass endlich die Benachteiligungen der Berufspendler aufhören und langfristig Steuergerechtigkeit herrschen kann", so Becker weiter. Wie ADAC und NVL betonen, besteht jetzt die Chance, dass ein deutlich geringerer Teil der erwerbsbedingten Fahrtkosten beim Fiskus landen. Dies belebt zudem die Konjunktur.

Ohnehin verdient der Staat laut ADAC bei den Fahrtkosten kräftig mit. Im Schnitt fahren Pendler 15 Kilometer zu ihrer Arbeitsstätte, die meisten nutzen dabei ihren eigenen Pkw. Insgesamt summieren sich die Spritkosten bereits bei einem Kleinwagen auf weit über 1000 Euro im Jahr. Deutlich mehr als die Hälfte davon fließt als Mineralöl- und anteilige Mehrwertsteuer in den Staatssäckel. Der Staat verdient somit an der geforderten Mobilität seiner Bürger kräftig mit. Keinesfalls darf aus Sicht des ADAC und des NVL den Pendlern auf anderem Wege in die Tasche gegriffen werden. Angesichts der dramatisch gestiegenen Mobilitätskosten spricht sich der Club auch für eine angemessene Erhöhung der Pauschale aus.

Nach Berechnungen des ADAC konnte 1998 ein Arbeitnehmer mit Steuerklasse I und einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro bei einem täglichen Arbeitsweg von einfach 25 Kilometer seine Einkommensteuerlast um 822 Euro reduzieren. Damals gewährte das Finanzamt ab dem ersten Kilometer umgerechnet 35,8 Cent Pauschale und der Liter Kraftstoff kostete 81 Cent (Super) bzw. 58 Cent (Diesel). 2006 konnte derselbe Arbeitnehmer seine Steuerlast aufgrund der Fahrtkosten nur noch um 628 Euro reduzieren, da der Fiskus die Pauschale mittlerweile auf 30 Cent gekürzt hatte. 2007 und 2008 kann die Steuer dagegen nur noch um 127 Euro verringert werden, da die ersten 20 Kilometer jetzt unter den Tisch fallen und somit nur noch 5 Kilometer absetzbar sind. Der überwiegende Teil der Arbeitswegkosten bleibt damit unberücksichtigt.

Während sich die Absetzbarkeit der zur Einkommenserzielung erforderlichen Aufwendungen in den vergangenen 10 Jahren deutlich verschlechtert hat, sind die Arbeitswegkosten bei Nutzung eines Pkw dramatisch gestiegen. Zurückzuführen ist dies vor allem auf deutlich höhere Kraftstoffpreise und die erhöhte Mineralölsteuer. So sind nach Angaben des ADAC die jährlichen Kosten für Kraftstoff für einen Benziner bei einer Fahrstrecke von einfach 25 Kilometer seit 1998 trotz rückläufigen Verbrauchs von durchschnittlich 784 Euro auf 1.254 Euro im Jahr 2008 geklettert. Für Fahrer von Diesel-Pkw haben sich die Ausgaben sogar mehr als verdoppelt: Nach 466 Euro 1998 stiegen sie auf durchschnittlich 995 Euro im Jahr 2008.

Arbeitswegkosten und Entfernungspauschale


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