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Urteil: Chip-Tuning muss unverzüglich abgenommen werdenDas Chip-Tuning nutzt die Leistungsreserven des Motors aus. Da sich eine solche Maßnahme negativ auf die Haltbarkeit, den Kraftstoffverbrauch oder das Abgasverhalten auswirken kann, lehnen die Fahrzeughersteller Chip-Tuning generell ab. Abgesehen davon besteht das Risiko, dass Garantieansprüche für das Fahrzeug mit einem Einbau des Chips verloren gehen. Der ADAC weist darauf hin, dass eine Leistungssteigerung des Motors auch der Kfz-Haftpflichtversicherung gemeldet werden muss. Mehr Leistung könnte bedeuten, dass der Versicherer das Gefahrenrisiko, das von dem Fahrzeug ausgeht, anders beurteilt. Er prüft dann, ob das Fahrzeug zur bisherigen Prämie weiter versichert bleiben kann oder ob eine höhere Prämie fällig wird. Leistungen aus der Kaskoversicherung können vom Versicherer unter Umständen verweigert werden. |
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