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Unterschiedliche Besteuerung von AgrardieselIm Rahmen der Neuregelung, die einen Selbstbehalt von 350 EUR und eine Höchstmenge von 10.000 Litern vergünstigten Agrardiesel je Jahr und Betrieb vorsieht, sind Lohnunternehmer und Maschinenringe selbst nicht mehr antragsberechtigt, sondern nur noch die Landwirte, bei denen die Dienstleistungen erbracht werden. Niedersachsen hatte diese Bestimmungen im Bundesrat abgelehnt. Die neuen Besteuerungsregelungen führen zu einer deutlichen Verschärfung der Wettbewerbsbedingungen: Während in den Niederlanden die durchschnittliche Steuerbelastung der Betriebe mit 19,7 Cent/Liter Agrardiesel konstant geblieben ist, erhöht sie sich in Deutschland in Abhängigkeit von der Menge auf ca. 30 - 47 Cent/Liter (vorher 25,56 Cent/Liter). Hinzu kommt, dass nach einem neueren Urteil des Europäischen Gerichtshofs niederländische Lohnunternehmer ihre Leistungen mit dem wesentlich günstigeren Agrardiesel ungehindert in Deutschland anbieten dürfen. Bestimmungen, nach denen der hier verwendete Diesel dann nachzuversteuern ist, sind mit europäischem Recht nicht vereinbar. "Mit diesen Rahmenbedingungen haben heimische Betriebe kaum eine faire Chance, im Wettbewerb nachhaltig zu bestehen", kritisierte Landwirtschaftsminister Ehlen und forderte die Bundesregierung auf, die Wettbewerbsnachteile für die deutsche Landwirtschaft zurückzunehmen. |
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