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Unfallflucht: Zettelbenachrichtigung nicht ausreichendSchadenshöhe entscheidend Entscheidend dabei ist die Höhe des entstandenen Fremdschadens. Bis zu 600 Euro wird das Verfahren meist gegen eine Geldauflage eingestellt. Bei bis zu 1.200 Euro drohen ein Monatsgehalt Geldstrafe, 7 Punkte in Flensburg und maximal 3 Monate Fahrverbot. Wird die 1.200 Euro Marke überschritten, ist die Fahrerlaubnis sogar für mindestens 6 Monate weg. Wenn bei einem Unfall Menschen zu Schaden kommen und sich der Verursacher vom Unfallort entfernt, ist nicht mit Milde zu rechnen: Dann droht Gefängnis. Neben diesen strafrechtlichen Folgen verliert der Fahrer den Versicherungsschutz: die Kasko zahlt den eigenen Schaden nicht, die Haftpflicht nimmt für den regulierten Fremdschaden bis zu 5.000 Euro Regress. Um eine Straftat und die Folgen zu vermeiden, rät der Club, an der Unfallstelle zu warten, bis der Fahrer des anderen Fahrzeugs kommt, oder gleich die Polizei zu informieren. Wer kein Handy hat, sollte mindestens 30 Minuten warten, ehe er zur Polizei fährt. Diese nimmt den Unfall auf und benachrichtigt den Halter. |
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