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Unfall mit Auslands-PKWDarüber hinaus rät der Automobil-Club am Unfallort den "Europäischen Unfallbericht" auszufüllen und vom Unfallgegner unterschreiben zu lassen. So sind die Angaben des Geschädigten dokumentiert und können langwierige Nachfragen im Ausland vermieden werden. Es empfiehlt sich, dieses mehrsprachige Formular, das man in den ADAC-Geschäftsstellen kaufen kann, stets dabei zu haben. In jedem Fall aber sollten Kfz-Kennzeichen und Nationalitätszeichen sowie Fahrer- und Halterdaten notiert werden. Auch Angaben aus dem Reisepass oder dem Personalausweis zur Person des Unfallbeteiligten sind hilfreich. Ratsam ist es ferner, Blechschäden zu fotografieren und Zeugenanschriften festzuhalten. Unfallschäden, die von ausländischen Kraftfahrzeugen in Deutschland verursacht werden, können über das Deutsche Büro Grüne Karte e. V. in 20095 Hamburg, Glockengießerwall 1, abgewickelt werden. |
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