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Unfall im Ausland - Was muss man beachten?Grundsätzlich gelten im Ausland ähnliche Verhaltensregeln wie in Deutschland: Unfallstelle absichern; falls es Verletzte gab, diese versorgen; wenn nötig, Notarzt verständigen. Die Polizei sollte bei Personenschäden oder hohen Sachschäden gerufen werden, in den meisten osteuropäischen Ländern generell. Das Gleiche gilt, wenn sich der Unfallgegner vom Unfallort entfernt hat, sein Fahrzeug nicht versichert ist oder zwischen den Unfallbeteiligten keine Einigung erzielt werden kann. Notieren sollte man alle wichtigen Daten des Unfallgegners:
Wichtig zu wissen: In manchen Ländern ist die Kfz-Versicherung nicht oder nur schwer über das amtliche Kennzeichen zu ermitteln. In Italien und Frankreich finden sich Angaben zur Versicherung auf einer Plakette an der Windschutzscheibe. Der Europäische Unfallbericht, der von allen Unfallbeteiligten ausgefüllt und unterschrieben wird, erleichtert die Unfallaufnahme. Ein Formularsatz in sieben Sprachen ist in allen ADAC-Geschäftsstellen erhältlich. Bei der Schadensregulierung gilt generell: Um Schadenersatzansprüche geltend zu machen, sollten Geschädigte einen im Unfallland zugelassenen Anwalt einschalten, bei Sachschäden unter Umständen auch einen deutschen Rechtsanwalt. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Verkehrsrechtschutzversicherung für die Anwaltskosten einsteht. Die 16 Auslandsnotrufstationen des ADAC helfen Clubmitgliedern bei der Suche nach entsprechenden Juristen weiter. Hilfreich bei einem Unfall im Ausland ist ein Schutzbrief. Der Versicherer zahlt die Pannenhilfe und, wenn nötig, Bergung und Rücktransport des Autos sowie der Insassen nach Deutschland. Die ADAC-Plusmitgliedschaft, die alle Schutzbriefleistungen enthält, kostet 78 Euro im Jahr. |
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