Diesen Artikel drucken HTML-Format: https://www.autosieger.de/umweltzonen-oldtimer-der-eu-fahrzeugklasse-l-haben-freie-fahrt-article17358.html Thema: Umwelt & Natur |
Umweltzonen: Oldtimer der EU-Fahrzeugklasse L haben freie FahrtFür diese Fahrzeuge gilt der pauschale Steuersatz von 190 Euro anstelle der Besteuerung nach Hubraumgröße. Aus wirtschaftlichen Gründen haben viele Besitzer von Oldtimern mit kleinem Hubraum bisher auf diese Kennzeichen verzichtet. Laut TÜV NORD Mobilität dürfen diese Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen dennoch Umweltzonen befahren. "Die Einfahrt in Umweltzonen ist unbedenklich, wenn das Fahrzeug als Leichtfahrzeug der EU-Fahrzeugklasse L zugelassen ist", sagt TÜV NORD Oldtimerfachmann Roger Eggers. Bereits zugelassene Kleinst-Pkw, insbesondere aus den 1950er und 1960er Jahren, mit schmaler Hinterachsspurweite können als Dreiradfahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse "L5e" beschrieben werden. Hierzu müssen gemäß Richtlinie 2002/24/EG die folgenden Kriterien erfüllt werden:
Zur Umschreibung muss das Fahrzeug von einem Sachverständigen an einer TÜV-STATION begutachtet werden. Nach der Umschreibung steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eines solchen Dreiradfahrzeugs im Feld "J" [Fahrzeugklasse] die Bezeichnung "L5e" und im Feld 5 "3rädr.Fz.> 45 km/h" [Dreiradfahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h]. Mit der Einstufung in diese EU-Fahrzeugklasse darf der Oldtimer Umweltzonen befahren. TÜV NORD Mobilität empfiehlt, für Kontrollen beim Parken in Umweltzonen eine Kopie des Fahrzeugscheins mit den entsprechenden Kennzeichnungen sichtbar hinter die Windschutzscheibe zu legen. Die nächste TÜV-STATION in der Nähe ist zu finden unter www.tuev-nord.de/mobilitaet oder unter der kostenlosen Rufnummer 0800 8070600. |
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