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Umweltprämie: Rechtssicherheit für KäuferEile ist laut ADAC beim Kauf jedoch dann geboten, wenn man die von der Bundesregierung gewährte Steuerbefreiung nutzen will. So bleiben Euro4-Fahrzeuge, die bis 30. Juni 2009 neu zugelassen werden, für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit. Für ebenfalls vor diesem Stichtag neuzugelassene Euro5-Pkw gilt die Steuerbefreiung sogar bis 31. Dezember 2010. Bei Fahrzeugen, die ab dem 01. Juli 2009 erstmals zugelassen werden, greift bereits die neue, CO2-orientierte Kfz-Steuer. |
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