Diesen Artikel drucken HTML-Format: https://www.autosieger.de/tipps-zu-saisonkennzeichen-article483.html Thema: Autotipps |
Tipps zu SaisonkennzeichenWer mit einem abgelaufenen Saisonkennzeichen fährt, verstößt gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Auch Probe- oder Überführungsfahrten dürfen nicht gemacht werden. Sonst drohen nicht nur Punkte in Flensburg sondern auch eine Freiheits- oder Geldstrafe. Kommt es bei einer Fahrt mit einem Fahrzeug mit abgelaufenem Kennzeichen zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden, haftet der Fahrer mit seinem gesamten Vermögen. Dabei muss der Kennzeicheninhaber noch nicht einmal selbst fahren. Es genügt, wenn er einem anderen die Fahrt ermöglicht. Stehen außerhalb des Zulassungszeitraums Fahrten zur Werkstatt oder die TÜV-Untersuchung an, sind diese im ersten Monat der nächsten Zulassungsperiode durchzuführen. Sogar das Parken mit abgelaufenem Kennzeichen kann teuer werden. Nach Ablauf der Saison ist es ausdrücklich verboten, das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abzustellen. Wer hier dennoch parkt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Außerdem kann das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt werden. Der ADAC rät, vor der Beantragung eines Saisonkennzeichens genau zu prüfen, ob es sich finanziell wirklich lohnt und für welchen Zeitraum das Fahrzeug zugelassen sein soll. Muss beispielsweise für die zulassungsfreie Zeit ein teurer Stellplatz angemietet werden, wird die Kosteneinsparung für die jährliche An- und Abmeldung schnell aufgezehrt. |
Autosieger.de - Das Automagazin |
https://www.autosieger.de
|