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Tipps für einen unkomplizierten AutoverkaufHeute lassen sich mit einer einzigen Verkaufsanzeige in einem der bekannten Gebrauchtwagenportale, eine Vielzahl an Interessenten erreichen. Ein Garant für einen erfolgreichen Autoverkauf ist dies jedoch noch nicht. Um sicher zu gehen, dass Sie beim Verkauf Ihres Wagens einen fairen Preis erhalten, empfiehlt es sich zunächst den tatsächlichen Wert des eigenen PKW zu ermitteln. Die Preise für vergleichbare Modelle in Gebrauchtwagenbörsen oder bei Händlern führen jedoch in die Irre, da diese neben dem eigentlichen Wert auch Aufschläge für Gewinn und Verhandlungsspielraum enthalten. Seriöse Autoankauf-Unternehmen bieten mehr Transparenz und Schnelligkeit. So kann man innerhalb von 24 Stunden eine Fahrzeugbewertung erhalten und anschließend beispielsweise an Wirkaufendeinauto sein Auto verkaufen. Kernpunkt ist hierbei die genaue individuelle Restwertermittlung. Schritt 1Eine solche Wertermittlung startet online. Zunächst werden in eine Eingabemaske Eckdaten wie Fahrzeugmodell, Jahr der Erstzulassung und Laufleistung eingetragen. Dann erfahren Sie im Handumdrehen einen Schätzwert Ihres Pkws. Sonderausstattungen und den Pflegezustand des Wagens kann der Restwertrechner jedoch nicht erfassen. Schritt 2Haben Sie eine erste Einschätzung erhalten, können Sie umgehend einen Termin in einer der deutschlandweit über 95 Filialen des Autoankauf-Partners vereinbaren. Vor Ort bewerten Mitarbeiter detailliert den Zustand des Wagens. Nach der eingehenden Begutachtung aller Ausstattungsmerkmale, der Wartungshistorie, des Pflegezustands und einer Probefahrt erfahren Sie umgehend den tatsächlichen Marktwert des Autos. Über diesen Wert erhalten Sie auch gleichzeitig ein Angebot zum Ankauf. Schritt 3Wollen Sie den Ankaufspreis annehmen, kümmert sich das Unternehmen um die Formalitäten. Dazu zählt auch die Abmeldung des Fahrzeugs oder eine Auslösung bei der Bank, falls noch ein laufender Kredit besteht. Wenn der Autoverkauf planbar, zügig und verlässlich ablaufen soll, sind Autoankauf-Partner wie dieser die erste Wahl. Ist Ihr Wagen während einer Probefahrt versichert?Sollten Sie sich doch dazu entscheiden, einer Privatperson Ihren Wagen zu verkaufen, wird der potenzielle Käufer sicher eine Probefahrt mit Ihrem Pkw machen wollen. Dabei ist zu beachten, dass Ihr Versicherungsschutz auch weiter besteht, sollte der Wagen auf Sie zugelassen sein. Allerdings sollten Sie vorher bei Ihrer Versicherung erfragen, ob Sie beispielsweise als Alleinfahrer angemeldet sind. Denn dann ist gesetzlich geregelt, dass Sie ohne Vollkaskoversicherung im Falle eines Unfalls als Fahrer haften müssen. Sollten Sie Ihren Wagen bereits abgemeldet haben, sind Kurzzeitkennzeichen die Lösung, die Sie auch online bestellen können. Vor einer Probefahrt müssen Sie sich jedoch in jedem Fall den Personalausweis und den Führerschein des Fahrenden zeigen lassen. Auch können Sie bei der Probefahrt ruhig mitfahren, dies ist sogar empfehlenswert. Das Ummelden des WagensHaben Sie das Fahrzeug schließlich doch an privat verkauft, müssen Sie außerdem darauf achten, dass der neue Eigentümer in der Regel fürs Erste Ihren Versicherungsvertrag übernimmt. Zunächst ist dies kein Problem, doch sollte der Käufer dann den Wagen nicht ummelden und die Versicherung nicht auf seinen Namen überschreiben lassen, droht Ärger. Steht Ihr Name noch in allen Verträgen, gehen nachfolgende Schäden nämlich zu Ihren Lasten. Kündigen Sie die Kfz-Versicherung deshalb vorzeitig und beachten Sie dabei besonders die Fristen. Am besten für eine Kündigung eignet sich der Zeitpunkt, nachdem der Käufer die Probefahrt absolviert und sich dafür entschieden hat, den Wagen zu kaufen. So müssen Sie kein Kurzzeitkennzeichen bestellen, können aber trotzdem sichergehen, dass Sie mit dem Wagen nicht mehr in Verbindung gebracht werden. |
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