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Teuer unterschätzt: Weihnachtsbaum-Transport und Alkohol am SteuerWeihnachtsbaumtransport Ragt der Baum über 1 Meter über das Heck hinaus, muss er am Ende mit einem roten Tuch gekennzeichnet werden, bei Dunkelheit ist eine rote Leuchte zu verwenden. Der Baum darf maximal aber nur 1,5 m über das Fahrzeugheck hinausragen und die Beleuchtung nicht verdecken. Wer seine Ladung nicht korrekt sichert, dem drohen 3 Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von 50 Euro. Alkohol am Steuer Auch ein Besuch auf einem Weihnachtsmarkt gehört in der Adventszeit dazu. Doch nach dem Genuss von Glühwein oder Feuerzangenbowle ist das Autofahren Tabu. Um nicht seinen Führerschein oder andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, rät der ADAC, bei Alkoholgenuss das Auto stehen zu lassen und öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Denn bei alkoholtypischem Verhalten wie Schlangenlinien-Fahren kann der Führerschein bereits bei 0,3 Promille entzogen werden. Wer mit 0,5 Promille am Steuer erwischt wird, muss auch ohne jeden Fahrfehler mit mindestens 500 Euro Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot rechnen. Ab 1,1 Promille gilt jeder Kraftfahrer als absolut fahruntüchtig und wird mit mindestens 6 Monaten Fahrerlaubnisentzug und einer hohen Geldstrafe belegt – Wiederholungstäter riskieren sogar Freiheitsstrafen. Alkoholkonzentration Häufig wird unterschätzt, dass der Alkohol der weinhaltigen Getränke auf dem Weihnachtsmarkt wegen der Süße und Wärme sehr schnell ins Blut übergeht und betrunken macht. Die eigene Einschätzung, wie viele Gläser Glühwein oder Punsch jemand unbeschadet trinken kann, ist wenig verlässlich, denn die Alkoholkonzentration im Blut hängt von verschiedenen Faktoren wie Alter, Gewicht, Geschlecht und Tagesform ab. Nur eines ist sicher: Wenn der Alkoholspiegel steigt, sinkt parallel dazu die Fahrtüchtigkeit. |
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