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Teilstück der A 4 im Bereich Glauchau fertig gestelltNach 18-monatiger Bauzeit wurde am Mittwoch der umgebaute Streckenabschnitt der Bundesautobahn A 4 im Bereich der Anschlussstelle Glauchau-Ost auf einer Länge von fünf Kilometern für den Verkehr freigegeben. Damit ist die neu gebaute Richtungsfahrbahn Dresden ab sofort dreistreifig befahrbar, und die Anschlussstelle Glauchau-Ost kann auf der Südseite benutzt werden. Am 16. Dezember würden auch die baustellenbedingten Sicherungseinrichtungen für die eingeengte Verkehrsführung auf der nördlichen Richtungsfahrbahn beseitigt, und dann sei die Autobahn in beiden Richtungen voll befahrbar, kündigte die Staatssekretärin an. "Dann steht auch die Anschlussstelle den Autofahrern uneingeschränkt zur Verfügung." Damit ist die A 4 von der Landesgrenze Thüringen in Richtung Chemnitz/Dresden bis östlich der Muldebrücke auf 17 Kilometer Länge durchgängig sechsstreifig befahrbar. "Die rund 34 Millionen Euro, die wir in diesen Teilabschnitt investiert haben, sind gut angelegtes Geld", betonte Gleicke, die darauf verwies, dass allein für den aufwändigen Neubau der Großbrücke über die Zwickauer Mulde fast ein Viertel dieser Summe verwendet wurde. Vollständig umgebaut wurden auch die Anschlussstelle Glauchau-Ost, vier Autobahnbrücken und zwei Überführungsbauwerke für Wirtschaftswege. "Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle beidseitig der neuen Autobahntrasse sorgen für den wichtigen Lärmschutz", erklärte Gleicke. Östlich der Anschlussstelle Glauchau-Ost wurde durch einen entsprechenden Niveauausgleich der Fahrbahn die bisherige Steilstrecke der Autobahn beseitigt und so für die Zukunft ein zügiger Verkehrsfluss sichergestellt. "Eine Überschwemmung der A 4, wie wir sie im August 2002 erlebt haben, ist durch den Niveauausgleich zukünftig ausgeschlossen", stellte die Staatssekretärin fest. Die im Umfeld der Bundesautobahn noch anstehenden Restarbeiten, wie z.B. die Lärmschutzwandeinbindungen östlich der Muldentalbrücke, werden bis Ende Mai 2005 abgeschlossen sein. Dafür ist teilweise mit temporären Verkehrseinschränkungen zu rechnen, die aber den Verkehr insgesamt nur unwesentlich beeinträchtigen werden. |
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