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Thema: Autoratgeber


Tagfahrleuchten zum Nachrüsten

Autohersteller müssen seit dem 07. Februar 2011 neue Fahrzeugmodelle mit Tagfahrlicht ausrüsten. Viele Autofahrer möchten aber schon heute auf dieses Sicherheitszubehör nicht mehr verzichten und denken daran, Tagfahrleuchten an ihrem Fahrzeug nachzurüsten. Der ADAC hat diesen Trend zum Anlass genommen, im Rahmen eines Kurz-Checks ein Produkt des Discounters Norma näher zu betrachten.

Das im Prinzip ordentlich verarbeitete Produkt ist bereits für rund 50 Euro zu haben. Ohne Stromlaufplan kommt man allerdings bei den meisten Fahrzeugen nicht weiter. Bei manchen Karosserieformen lassen sich diese universellen Nachrüstleuchten aufgrund ungünstiger Stoßfängergestaltung gar nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand montieren. Das untersuchte Produkt von Norma weist zusätzlich noch Mängel im Kabelsatz auf. Die Leitungen lösen sich beim Trennen von Steckern teilweise aus den Quetschverbindungen. Außerdem sind die Trennstellen nicht abgedichtet, obwohl sie im Spritzwasserbereich montiert werden.

Das auf der Verpackung aufgedruckte Versprechen vom "einfachen Selbsteinbau" sollte man nicht zu wörtlich nehmen. Ein engagierter Bastler braucht dafür mehrere Stunden. Der Einbau muss nicht vom TÜV abgenommen werden. Wer jedoch die Leuchten mangels geeigneter Lüftungsgitter einfach unter die Frontschürze montiert, könnte irgendwann doch Ärger mit dem TÜV bekommen, denn ein Mindestabstand zum Boden von wenigstens 25 cm ist einzuhalten. Abgesehen davon wären die Leuchten dort großer Beschädigungsgefahr ausgesetzt.

Auf E-Prüfzeichen achten

Während Laien vom Einbau universeller Sets abzuraten ist, geht es mit den zunehmend angebotenen fahrzeugspezifischen Einbausets bedeutend leichter. Sie sind genau auf ein bestimmtes Fahrzeug abgestimmt und oft schon mit steckfertigen Kabelsätzen ausgestattet. Beim Kauf von Nachrüst-Tagfahrleuchten sollte man auf das E-Prüfzeichen, dem Buchstaben "E" im Kreis mit ein- oder zweistelliger Zahl und die Kennzeichnung "RL" (Running Lights) achten, sonst sind Anbau und Betrieb verboten – und können schlimmstenfalls zum Erlöschen der Betriebsgenehmigung und des Versicherungsschutzes führen. Tagfahrleuchten müssen sich automatisch mit der Zündung einschalten und beim Aktivieren von Nebel-, Abblend- oder Fernlicht ausschalten, bzw. gedimmt werden.


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