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Studie: STOP-Schilder nur noch Dekoration im StraßenverkehrDie Erhebung beruht auf Verkehrsbeobachtungen, in die der ACE von März bis Mai 2009 bundesweit mehr als 320.000 Fahrzeuge einbezogen hatte. Danach spielen Radfahrer an STOP-Schildern mit 62,22% und an roten Ampeln mit 14,85% Regelverstößen eine besonders unrühmliche Rolle. Aber auch Kraftfahrer verhalten sich in hohem Maße regelwidrig. In zahlreichen Städten quert laut ACE jeder 2. Autofahrer die Haltelinie eines STOP-Schildes, ohne zuvor dort anzuhalten, wie es vorgeschrieben ist. Die durchschnittliche Quote der Verkehrsübertretungen an STOP-Schildern liegt der Studie zufolge in Deutschland bei rund 46,50%. Thüringen errang hier mit einem Verkehrsverstoß-Anteil von 67% erneut einen Negativrekord. ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner kommentierte das Ergebnis der Verkehrsbeobachtung als alarmierendes Zeichen, das an einer gefestigten Verkehrsmoral zweifeln lasse: "Wir haben schon den Eindruck gewonnen, dass das STOP-Schild mancherorts zu einer bedeutungslosen Straßendekoration verkommen ist und eine gelbe Ampel nicht zum Anhalten veranlasst, sondern häufig als Aufforderung zum Gas geben missverstanden wird." Im Bundesdurchschnitt beträgt der Anteil der Rotlichtverstöße laut ACE 2,61 Prozent. Bei diesem Verkehrsvergehen führend sind hinter den Radlern die Fahrer von Transportern mit einem Anteil von 3,2%. Es folgen mit abnehmender Auffälligkeit Motorradfahrer (3,01%), Bus- und Lkw-Fahrer (2,64%) und Pkw-Fahrer (1,90%). In Bayern (1,74%) und Bremen (1,48%) registrierten die Verkehrsinspektoren des Clubs die wenigsten Rotlichtverstöße. Bei Gelb überfuhren im bundesweiten Schnitt noch 5,63% der Fahrzeugführer die Ampel, obwohl sie verpflichtet waren, hier anzuhalten. Werden die vom ACE registrierten Gelb- und Rotlichtverstöße zusammengerechnet, liegt die Quote der Verkehrsvergehen an Ampeln bei über 8%. Kampagne DENK DRAN. HALT AN! – Verkehrsklimabericht vorgeschlagen Die ehrenamtlichen Verkehrsinspektoren des ACE beobachteten bundesweit im Rahmen von 882 Einzelaktionen in 210 Städten und Gemeinden das Regelverhalten der Verkehrsteilnehmer nach einem einheitlichen Schema. In die Erhebung einbezogen waren insgesamt 320.052 Fahrzeuge. Die seit Frühjahr laufende Kampagne des Clubs stand unter dem Motto DENK DRAN. HALT AN! Die Aktion wurde begleitet von lustigen STOP-Schild- und Ampel-Maskottchen. Nach Auskunft von ACE-Projektleiter Bruno Merz war es seit 2005 die 5. Aktion in Folge, die sein Club einem besonders prekären Verkehrssicherheitsthema widmete. Der ACE hatte beispielsweise die Zahl der Kinder ermittelt, die im Auto ungesichert mitfahren. Andere Aktionen des Clubs nahmen die wachsende Zahl von Blinkmuffeln ins Visier, thematisierten das Tagfahrlicht oder erinnerten Kommunen an ihre Verkehrssicherungspflicht und an die Beseitigung von Schlaglöchern. Nach Ansicht des ACE werden die neue Bundesregierung sowie Länder und Kommunen große Anstrengungen unternehmen müssen, um das Regelverhalten und die Verkehrsmoral im Lande nachhaltig zu verbessern. Der ACE regte an, die Bundesregierung solle ein nationales Verkehrssicherheitsprogramm auf den Weg bringen und jährlich einen Verkehrsklimabericht veröffentlichen. Der Club erklärte sich zugleich bereit, Erkenntnisse aus seinen Studien den Verkehrsministerien von Bund und Ländern zur Verfügung zu stellen. Alle Verkehrsteilnehmer seien aufgerufen, sich im Interesse der Unfallverhütung regelkonform zu verhalten. An STOP-Schildern kracht es häufig Laut ACE passierten 2007 in Deutschland mehr als 98.000 Verkehrsunfälle wegen Missachtung einer roten Ampel oder eines STOP-Schildes. Dabei wurden 413 Verkehrsteilnehmer getötet, 50.000 trugen teils schwere Verletzungen davon. Strafe auch bei Überfahren von gelben Ampeln möglich Auch wenn es laut Gesetz keine "Gelblichtverstöße" gibt, kann es durchaus zu einer Verurteilung mit Führerscheinverlust kommen, erklärte ACE-Verkehrsanwältin Yasmin Domé. Nach ihren Worten muss mit solchen Konsequenzen rechnen, wer seine Fahrt über eine gelbe Ampel fortsetzt, dabei grob fahrlässig handelt und andere gefährdet oder schädigt. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt grundsätzlich, dass bei Gelb vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen gewartet werden muss. |
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