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Strengere Abgasgrenzwerte für MotorräderEine weitere Senkung der Stickoxidemissionen sehen die Väter der Richtlinie bei Krafträdern mit Viertaktmotor mit den vorgesehenen Technologien jedoch als nicht machbar an. Bei Krafträdern mit Zweitaktmotor wird sogar ein mäßiger Anstieg der Stickoxide in Kauf genommen, um in modernen Motoren den Ausstoß von Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffen zu vermindern. Auf Grund des geringen Fahrzeugbestandes gelten die Vorschriften für Enduro- und Trial-Motorräder erst ab dem 1. Juli 2005. Das soll den Herstellern die Möglichkeit geben, auch für die Motoren dieser Zweiräder geeignete Technologien zu entwickeln. Ab 1. Januar 2007 tritt die nächste Stufe (B) der Emissions-Grenzwerte in Kraft, die eine weitere beträchtliche Absenkung der Grenzwerte gegenüber Stufe A bringt. Da der Anteil der Kohlendioxidemissionen von zwei- und dreirädrigen Fahrzeugen an den Gesamtemissionen im Verkehrsbereich weiter ansteigt, sieht die Richtlinie weiter vor, diese Emissionen sowie den Kraftstoffverbrauch dieser Fahrzeuggruppe so schnell wie möglich zu erfassen und in die Gemeinschaftsstrategie zur Senkung der CO2-Emissionen im Straßenverkehr einzubeziehen. |
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