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Strafverfahren bei Beleidigung im StraßenverkehrBesonders streng verfolgen die Behörden herabsetzende Äußerungen gegenüber Polizisten. Denn die Beleidigung trifft nicht nur die Person, sondern auch den Vertreter des Staates. Deshalb erstattet der Ordnungshüter meist gemeinsam mit seinem Dienstvorgesetzten Anzeige. Bei einer Verurteilung kann es teuer werden. Geldstrafen werden im Strafrecht mit Tagessätzen bemessen, die sich am Verdienst orientieren. Ein Tagessatz ist üblicherweise der 30. Teil eines Monatsnettogehaltes. Dabei gilt: je schwerwiegender der Schuldvorwurf, desto höher die Zahl der Tagessätze. Eine der häufigsten Kränkungen ist der gestreckte Mittelfinger. Aber auch verbale Entgleisungen gegenüber Polizisten wie zum Beispiel "Kasperleverein" können teuer werden. Wieviel das den Autofahrer kostet, entscheiden die Gerichte im Einzelfall. Um Aggressionen im Straßenverkehr zu vermeiden, empfiehlt der ADAC, ruhig und souverän zu fahren und mit mehr Gelassenheit ins Auto zu steigen. Zudem hilft eine defensive Fahrweise, Konflikte zu vermeiden. Beim Streit auf der Straße kann ein simples Mittel die Situation entspannen: eine einfache Entschuldigung. "Aggression im Straßenverkehr" ist das Schwerpunktthema, mit dem der ADAC die Verkehrssicherheitsaktion "2015 – ja sicher!" im Dezember fortsetzt. Ziel der Aktion ist es, das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen Verkehrsteilnehmers zu stärken und somit die Verkehrssicherheit in Deutschland weiter zu verbessern. Verhaltenstipps zu Konfliktsituationen liefert die ADAC-Broschüre "Fair im Straßenverkehr". |
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