Diesen Artikel drucken HTML-Format: https://www.autosieger.de/strafen-im-ausland-article12.html Thema: Reisen & Urlaub | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Strafen im AuslandAuffallend hohe Geldbußen werden traditionell in Skandinavien, aber auch in Belgien, Frankreich, der Schweiz und in Spanien verhängt. Norwegen und Finnland sind bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in jeder Beziehung Spitzenreiter. In Finnland gelten für die meisten Verkehrsdelikte Strafen, die von der Höhe des Einkommens abhängig sind. So kann zum Beispiel Überholen trotz Verbots bis zu einen halben Monatsgehalt (15 Tagessätze) kosten. In Osteuropa sind die Bußgelder im Allgemeinen noch nicht ganz auf westeuropäischem Niveau. Nur noch in vier europäischen Reiseländern gilt derzeit die 0,8-Promille-Grenze: in Großbritannien, Irland, Luxemburg und in der Schweiz. Die Eidgenossen wollen die 0,5-Promille-Regelung im kommenden Jahr einführen. Ähnlich drastisch wie Alkohol am Steuer wird in vielen Ländern auch das Fahren unter Drogeneinwirkung bestraft. Das Nachbarland Österreich hat erst vor kurzem im Rahmen der so genannten Drogen-Novelle die entsprechenden Straftatbestände verschärft. Nach wie vor können Auslandsübertretungen nur im Besuchsland selbst geahndet werden. Lediglich Österreich unterhält seit fast 15 Jahren mit Deutschland ein Vollstreckungshilfeabkommen. In den übrigen europäischen Ländern versucht man deshalb, Verkehrsverstöße, die von Ausländern begangen werden, möglichst gleich an Ort und Stelle einzutreiben. Wer nicht zahlen kann oder will, der riskiert, dass der Führerschein oder sogar das Fahrzeug vorübergehend beschlagnahmt werden. Der Versuch, ein europaweites Abkommen zur Vollstreckung von Geldbußen zu schließen, ist bislang gescheitert. Ein derzeit diskutierter Vorschlag eines so genannten EU-Rahmenbeschlusses stößt immer noch auf erhebliche rechtsstaatliche Bedenken.
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