Diesen Artikel drucken HTML-Format: https://www.autosieger.de/stichtag-fuer-kfz-versicherungs-wechsel-30-november-article7953.html Thema: Versicherung |
Stichtag für Kfz-Versicherungs-Wechsel: 30. NovemberDaneben hat der Autofahrer ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Versicherer die Prämie erhöht. Die Versicherung ist verpflichtet, die Prämienerhöhung dem Vertragspartner einen Monat vor Inkrafttreten mitzuteilen. Innerhalb dieses Monats kann der Vertrag mit dem Hinweis auf das außerordentliche Kündigungsrecht gekündigt werden. Bei der Suche nach einem neuen Versicherer sollten Verbraucher nicht nur auf einen günstigen Jahresbeitrag achten. Wichtig ist zum Beispiel auch ein Check der Vertragsbedingungen. So bieten einige Autoversicherer einen so genannten "Rabattretter" an. Dieser behält bei einer Einstufung in die günstige Schadenfreiheitsklasse 25 auch nach einem Schadensfall den günstigen Beitragssatz von in der Regel 30 Prozent bei. Achten sollten Autofahrer auch auf verbraucherfreundliche Regelungen bei Tierschäden. Während viele Unternehmen den Kasko-Schutz lediglich auf Unfälle mit Wild beschränken, zahlen manche Versicherer auch bei einem Marderbiss sowie bei Kollisionen mit Haus- und Nutztieren. |
Autosieger.de - Das Automagazin |
https://www.autosieger.de
|