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Stichprobe: Jeder zweite Fahrradfahrer ohne LichtAnlass zur Beanstandung gaben aus ADAC-Sicht auch die Beleuchtungsanlagen. So war bei knapp einem Viertel aller Fahrräder weder der vordere Scheinwerfer noch das Rücklicht vorhanden. Ebenfalls zu bemängeln: Nur gut 14% aller Radfahrer trugen zu ihrer eigenen Sicherheit helle oder reflektierende Kleidung und nur 13% hatten einen Helm auf. Auch die bei allen Fahrrädern vorgeschriebenen Reflektoren waren nur bei knapp der Hälfte vorhanden. Der ADAC rät, regelmäßig die Fahrradbeleuchtung zu überprüfen und, falls notwendig, in Ordnung zu bringen. Weiter erinnert der Club daran, dass für Mountain-Bikes, die im Straßenverkehr genutzt werden, ebenfalls die Vorschriften der StVZO gelten und sie deshalb gegebenenfalls mit einer Beleuchtungsanlage nachgerüstet werden müssen. Bis zu 25 Euro Verwarnungsgeld können fällig werden, wenn man mit einem Fahrrad ohne funktionierende Lichtanlage unterwegs ist. Darüber hinaus rät der ADAC dringend zum Tragen eines Fahrradhelmes. Dieser kann einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, das Risiko von schweren Kopfverletzungen zu verringern. |
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