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Sprit-Lagerung birgt GefahrenIn Tiefgaragen, wie sie in vielen Wohnsiedlungen zu finden sind, dürfen außerhalb von Kraftfahrzeugen nur "unerhebliche Mengen" aufbewahrt werden, wie es zum Beispiel in der Bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung heißt. Auch eine Geruchsbelästigung sowie mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen von Nachbarn und Mitbewohnern müssen ausgeschlossen sein. Das gilt insbesondere dann, wenn man in einem "nicht geeigneten Raum", also etwa im Keller eines Mietshauses, Treibstoffe lagert. Außerdem hinaus könnte das ein "vertragswidriger Gebrauch der Mietsache" sein. Der ADAC warnt darüber hinaus eindringlich vor der Brandgefahr, die mit dem Lagern von entzündlichen Flüssigkeiten verbunden ist. Nachdem der Boden in vielen Garagen nicht flüssigkeitsdicht ist, kann es beim Umfüllen von Benzin und Diesel überdies zu erheblichen Umweltschäden durch Verschmutzung des Grundwassers kommen. |
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