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Sonderkündigungsrecht für Kfz-VersicherungenWer eine Erhöhungsmitteilung erhält, hat als Versicherter einen zusätzlichen Monat Zeit, um sich einen billigeren oder leistungsstärkeren Anbieter zu suchen. Laut ADAC sind die Beitragssteigerungen in den Mitteilungen oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen, weil die Erhöhungen von einer besseren Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel verdeckt werden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht auch, wenn die Versicherung "nur" durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer geworden ist – deshalb sollten Autofahrer genau hinschauen. Wichtig ist, so der ADAC, dass der Kunde in der schriftlichen Kündigung klar Bezug nimmt auf die Beitragserhöhung. Jederzeit kündigen können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung dagegen nach einem Schadenfall. Die Kündigung sollte der Versicherungsnehmer generell per Einschreiben/Rückschein abschicken. Kauft er ein neues Auto, kann er dieses ebenfalls bei einem anderen Anbieter versichern. Beim Wechsel des Versicherers sollten Verbraucher nicht nur auf einen günstigen Beitrag achten, sondern auch die Versicherungsleistungen vergleichen. Sonderrabatte der alten Versicherung muss der neue Versicherer nicht berücksichtigen. Möglicherweise hat auch der aktuelle Versicherer inzwischen einen neuen Tarif, der günstiger ist als der bestehende. |
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