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Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung der Kfz-VersicherungSonderkündigungsrecht Wer eine Erhöhungsmitteilung erhält, hat als Versicherter einen zusätzlichen Monat Zeit, um sich einen billigeren oder leistungsstärkeren Anbieter zu suchen. Der ADAC weist darauf hin, dass die Beitragssteigerungen in den Mitteilungen oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind, weil die Erhöhungen von einer besseren Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel verdeckt werden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht laut Automobilclub auch, wenn die Versicherung "nur" durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer geworden ist – deshalb sollten Autofahrer genau hinschauen. Wichtig ist, so der ADAC, dass der Kunde in der schriftlichen Kündigung klar Bezug nimmt auf die Beitragserhöhung, ansonsten kann die Kündigung abgelehnt werden. Jederzeit kündigen können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung dagegen nach einem Schadenfall. Die Kündigung sollte der Versicherungsnehmer generell per Einschreiben/Rückschein abschicken. Kauft er ein neues Auto, kann er dieses ebenfalls bei einem anderen Anbieter versichern. Nicht nur auf einen günstigen Beitrag achten Beim Wechsel des Versicherers sollten Verbraucher nicht nur auf einen günstigen Beitrag achten, sondern auch die Versicherungsleistungen vergleichen. Sonderrabatte muss der neue Versicherer nicht berücksichtigen. Möglicherweise hat auch der aktuelle Versicherer inzwischen einen neuen Tarif, der günstiger ist als der bestehende. Die Möglichkeit der Sonderkündigung verschiebt sich bei Verträgen, bei denen das Versicherungsjahr nicht am 31. Dezember, sondern zu einem anderen Termin endet. |
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