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So funktioniert das neue PunktsystemDas FAER unterscheidet zwischen 3 Maßnahmestufen. Stufe 1 ist die "Ermahnung". Sie betrifft Inhaber einer Fahrerlaubnis, die 4 oder 5 Punkte beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg haben. Diese erhalten eine Ermahnung und werden ausdrücklich auf die neu eingeführten, freiwilligen Fahreignungsseminare hingewiesen. Durch die Teilnahme an derartigen Seminaren können Autofahrer einmal in 5 Jahren 1 Punkt abbauen. Die 2. Stufe "Verwarnung" erreichen Verkehrsteilnehmer bei 6 oder 7 Punkten. Sie werden schärfer ermahnt und können ebenfalls ein Fahreignungsseminar besuchen, allerdings ohne Punkteabbau. Bei 8 oder mehr Punkten ist Stufe 3"Entziehung der Fahrerlaubnis" erreicht. Autofahrer, die 3 oder weniger Punkte haben, fallen in keine der 3 Maßnahmestufen. Sie können dennoch freiwillig an einem der Fahreignungsseminare teilnehmen und 1 Punkt abbauen. Die einzelnen Punkte wiederum werden je nach Verstoß erteilt, wobei ausschließlich Delikte eingetragen werden, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Wer beispielsweise eine Umweltzone ohne gültige Plakette befährt oder gegen die Regelungen des Saisonkennzeichens verstößt, erhält keinen Eintrag im FAER. Die Ordnungswidrigkeiten sind dennoch mit einem Regelsatz über 80 Euro bzw. 40 Euro belegt. Eingetragen werden Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten nur, wenn sie in Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung aufgelistet sind und gleichzeitig eine Geldbuße von mindestens 60 Euro zur Folge haben. Beispiele für die Punkteverteilung: 1 Punkt in Flensburg bekommen Autofahrer weiterhin für schwere Ordnungswidrigkeiten – also wenn sie die Vorfahrt missachten oder gegen die Vorschriften der Fahrgastbeförderung verstoßen. Wer an Bahnübergängen die Wartepflicht nicht beachtet, begeht eine besonders schwere Ordnungswidrigkeit und bekommt 2 Punkte sowie ein Fahrverbot über 3 Monate. 3 Punkte drohen Autofahrern bei Straftaten, sofern die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet worden ist. Das kann bei unterlassener Hilfeleistung oder Trunkenheit im Straßenverkehr der Fall sein. Punkte entstehen ab dem 01. Mai 2014 direkt am Tattag und nicht erst am Tag der Rechtsprechung. Zudem entfällt die Tilgungshemmung, wie Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht und Bundesminister a.D., erläutert: "Nach der alten Regelung führte ein neuer Verstoß dazu, dass eine bereits eingetragene Tat länger gespeichert blieb. Jetzt ist es allerdings so, dass jeder einzelne Punkt nach festen Tilgungsfristen verjährt." Punkte aufgrund schwerer Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt) erlöschen nach 2,5 Jahren; besonders schwerer Ordnungswidrigkeiten (2 Punkte) nach 5 Jahren; Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis (2 Punkte) nach 5 Jahren und Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (3 Punkte) nach 10 Jahren. Eine neue Fahrerlaubnis können Autofahrer frühestens nach 6 Monaten beantragen. |
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