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Thema: Versicherung


Silvesterraketen: Schäden erstattet meist die Teilkasko

Silvesterböller lassen manchen Autofahrer um sein Fahrzeug bangen. Im freien Verkauf erhältliche Feuerwerkskörper stellen jedoch bei korrekter Anwendung für die Blechkarossen so gut wie keine Gefahr dar. Eine ausgebrannte Rakete, die auf dem Auto landet, verursacht meist keine Schäden. Das gilt auch für Cabrios mit Stoffverdeck.

Anders sieht es aus, wenn Feuerwerkskörper aus kurzer Entfernung auf ein Auto abgefeuert werden. Hier können Schmauchspuren auf dem Lack die Folge sein. Zwar wird kein Auto in Flammen aufgehen; aber Scheiben können bersten, Lack und Innenraum beschädigt werden. Daher sollten Raketen, Chinaböller oder Tischfeuerwerke nicht auf Autodächern oder Kühlerhauben gezündet werden.
Der ADAC empfiehlt, das Fahrzeug in der Silvesternacht wenn möglich in ruhigen Seitenstraßen abzustellen. Am sichersten ist ein Wagen in einer Garage untergebracht.

Kommt das Auto trotzdem zu Schaden, haftet meist der "Absender" des Geschosses. Lässt sich der Verantwortliche nicht ermitteln, erstattet die Teilkaskoversicherung Brand- und Explosionsschäden sowie zerstörte Scheiben. Für Schäden durch Vandalismus kommt die Vollkaskoversicherung auf.


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