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Sicherheitstrainings für ZivildienstleistendeAb dem 01. Oktober 2009 müssen alle Zivildienstleistenden, die als Kraftfahrer eingesetzt werden, während ihres Einweisungsdienstes und vor ihrer ersten Dienstfahrt ein "besonderes Fahrtraining" absolvieren. Verantwortlich für die Einhaltung der Richtlinie sind die jeweiligen Dienststellen. Diese tragen auch die Kosten der Fahrtrainings. Das "besondere Fahrtraining" ist auf den Einzelfall abgestimmt und besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Unterweisung und zumindest einer begleiteten Fahrt. Für Zivildienstleistende, die bei "Essen auf Rädern", im Behindertenfahrdienst oder anderen Personentransporten eingesetzt sind, ist ein intensives Fahrtraining von mindestens 5 Zeitstunden verpflichtend. Für den großen Kreis der anderen Zivildienstleistenden, die weniger als die Hälfte ihrer Arbeitszeit mit Fahrtätigkeiten betraut sind, kann das Fahrtraining weniger als fünf Stunden dauern. Die Deutsche Verkehrswacht und die Unfallkasse des Bundes bieten den Dienststellen für diese große Zielgruppe ihr bewährtes "PKW-Unfallverhütungstraining" an, das viereinhalb Stunden dauert. Interessierte Dienststellen können ab sofort über die Internetplattform www.uk-bund-fahrtraining.de ihre Teilnehmer anmelden. Die Trainings werden bundesweit angeboten und kosten je Teilnehmer 60 Euro. Die Dienststellen bezahlen das Training direkt an die umsetzende Verkehrswacht und erhalten nach erfolgtem Training den geforderten Nachweis. Auch für die Zivildienstleistenden, die das umfassende Fahrtraining benötigen, bietet die Deutsche Verkehrswacht Sicherheitstrainings an. Sie orientieren sich an den fahrzeugspezifischen Richtlinien des DVR. Termine können die Dienststellen bundesweit bei den Verkehrswachten vor Ort erfragen. |
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