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Seitenstreifen und Standspur auf Autobahnen
Klare Regeln gelten auch für die Standspuren von Autobahnen. Sie dürfen nur bei Pannen, Unfällen oder auf polizeiliche Weisung benutzt werden. Muss in einem Notfall, etwa zur Hilfeleistung, angehalten werden, ist das Fahrzeug unbedingt durch Warnblinklicht und Warndreieck zu sichern. Dabei bleibt eine hohe Gefährdung durch den vorbeifließenden Verkehr. "Zur eigenen Sicherheit sollte immer der Weg hinter den Leitplanken gewählt werden. Mitfahrer sollten nicht im Fahrzeug auf dem Standstreifen bleiben, sondern einen sicheren Warteplatz hinter den Leitplanken aufsuchen“, rät Stichling. Gegen das Halteverbot verstößt auch, wer ein nicht mehr fahrbereites Fahrzeug länger als nötig auf der Standspur stehen lässt. Ebenfalls nicht erlaubt ist es, auf der Standspur rechts am Verkehr vorbei oder gar rückwärts zu fahren. Bei hoher Verkehrsbelastung können die zuständigen Behörden am Tage das Befahren eines Seitenstreifens zulassen, wobei immer auch die Höchstgeschwindigkeit begrenzt wird. Dann wird der Seitenstreifen zum Fahrstreifen, der zu benutzen ist und für den das Rechtsfahrgebot gilt. Die durchgehende Begrenzungslinie rechts vom Fahrstreifen darf in diesem Fall überfahren werden. Angezeigt wird dies durch das Verkehrszeichen 223.1. |
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