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Schweiz: Drastische Strafen für Raser Als "Raser" gilt man in der Schweiz, wenn man die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung
überschreitet. Bei sehr hohen Geschwindigkeitsübertretungen kann eine Einziehung und Enteignung des Fahrzeugs verfügt werden. Hierfür ist eine gerichtliche Anordnung erforderlich. Eine grenzüberschreitende Vollstreckung der Haftstrafe gibt es nicht. Allerdings: Im Falle einer Verurteilung wird die beschuldigte Person – sofern sie die Haft nicht antritt – in der Schweiz zur Verhaftung ausgeschrieben, was gegebenenfalls bei Wiedereinreise oder beim nächsten Aufenthalt in der Schweiz erfolgen kann. |
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