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Schneefälle in Bayern vorhergesagt - Winterreifen zwingend erforderlichIn § 2 der StVO heißt es: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage." "Geeignete Bereifung bedeutet im Winter in aller Regel Reifen, die mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind und eine ausreichende Profiltiefe von mindestens vier Millimetern haben", so Schmid. Wer dennoch mit einer nicht an die Wetterverhältnisse angepassten Fahrzeugausrüstung unterwegs ist, muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Wer darüber hinaus noch andere Verkehrsteilnehmer behindert, wird mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft. |
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