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Saisonkennzeichen starten wieder am 01. AprilDer Zeitraum (mindestens zwei, höchstens 11 Monate), auf den die Gültigkeit dieses Kennzeichens begrenzt ist, muss genau eingehalten werden. Wer zu früh startet – und sei es nur zu einer kleinen Probefahrt – dem droht eine Geldbuße von 50 Euro. Kommt es bei einer Fahrt außerhalb des gültigen Zeitraums zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden, kann die Versicherung, die diese Schäden zunächst ersetzt, dann unbegrenzt Regress beim Fahrer bzw. Halter nehmen; da diese mit ihrem gesamten Vermögen haften, kann das ihre Existenz ruinieren. Auch das Parken außerhalb des Saisonzeitraums kann teuer werden. Vor oder nach Ablauf der Saison ist es ausdrücklich verboten, das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abzustellen. Wer hier dennoch parkt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen. Eine Alternative zum Saison- ist das Wechselkennzeichen. Mit diesem dürfen zwei Fahrzeuge derselben EU-Fahrzeugklasse wechselweise mit nur einem Nummernschild genutzt werden. Die wichtigsten Wechselkombinationen sind Pkw-Pkw, Pkw-Oldtimer, Pkw-Wohnmobil sowie Motorrad-Motorrad und Motorrad-Quad/Trike. Vorteil gegenüber dem Saisonkennzeichen: Die Nutzung ist nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden. Das Wechselkennzeichen kann nach Lust und Bedarf umgesteckt werden. Autofahrer können überdies von attraktiven Versicherungsbeiträgen profitieren. |
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