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Saisonkennzeichen gelten ab AprilAuch das Parken mit noch nicht gültigen Kennzeichen kann teuer werden. Vor oder nach Ablauf der Saison ist es ausdrücklich verboten, das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abzustellen. Wer hier dennoch parkt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt rechnen. Autofahrer sollten spätestens ab dem 01. April wieder vermehrt mit Motorradfahrern auf den Straßen rechnen. Vorsicht ist geboten, denn aufgrund ihrer schmalen Silhouette und dem speziellen Beschleunigungsverhalten können die Zweiradfahrer schnell übersehen werden. |
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