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Rücknahme von illegal erworbenen Führerscheinen gefordertWer in Deutschland wegen Alkohol- oder Drogenproblemen als ungeeignet zum Fahren gilt, kann nach Ablauf der Sperrfrist in Nachbarländern eine neue Fahrerlaubnis erwerben und damit wieder am Straßenverkehr teilnehmen. Die in diesen Fällen bisher übliche MPU durch deutsche Fahrerlaubnisbehörden hat der EuGH für unzulässig erklärt. Seit einer früheren Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2004 haben mehrere tausend Autofahrer, die in Deutschland ihre Fahrberechtigung verloren hatten, den Führerschein in europäischen Nachbarländern neu erworben. Dabei hatten sie häufig gegen die Wohnsitzerfordernis verstoßen, wonach der Führerscheinanwärter mindestens 185 Tage im betreffenden Land wohnen muss. Nach dem jetzt gefällten Urteil kann der Inhaber des EU-Führerscheins sogar die Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis verlangen. Der ADAC fordert effektive Maßnahmen gegen diesen "Führerscheintourismus". Angesichts der hohen Zahl der bereits erteilten EU-Fahrerlaubnisse und des nun zu erwartenden "Booms" muss der Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten kurzfristig verbessert werden. Wird im Heimatstaat des Autofahrers festgestellt, dass der Führerschein unter Verletzung des Wohnerfordernisses erworben wurde, muss beim Ausstellerstaat die Rücknahme der Fahrberechtigung erwirkt werden. Andernfalls muss ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den Ausstellerstaat bei der Europäischen Kommission eingeleitet werden, um dem Missbrauch europäischer Freiheiten wirkungsvoll entgegenzutreten. Vor allem darf nicht gewartet werden, bis die für 2012 geplanten Maßnahmen einer neuen Führerscheinrichtlinie umgesetzt werden. |
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