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Rettungsgasse freihalten rettet LebenRichtiges Verhalten bei Stau:
Es ist verboten, Rettungsfahrzeugen in der Rettungsgasse zu folgen. Auch das Vordrängeln auf der Standspur ist ebenso wenig erlaubt, wie das "Überholen" durch Nutzung von Parkplätzen und Ausfahrten. Allerdings dürfen Autos, die an der nächsten Autobahnausfahrt abfahren wollen, unter Wahrung besonderer Vorsicht schon ab der 300m Bake mit den drei weißen Diagonalstreifen auf blauem Grund die Standspur nutzen. Sie sollten dabei den Blinker rechts einschalten und müssen jederzeit andere, die von links auf die Abfahrtspur fahren wollen, einscheren lassen. Motorradfahrer dürfen sich gemäß StVO NICHT zwischen den aufgestauten Fahrzeugen durchschlängeln. Allerdings dürfen Autofahrer vorbeifahrende Motorräder auch nicht bedrängen oder nötigen – gegenseitige Rücksichtnahme ist oberstes Gebot. Vorsicht beim Aussteigen im Stau! Erlaubt ist dies nur bei Halt auf dem Standstreifen. Bei längerem Stau kann es zur Verrichtung der Notdurft nötig sein, das Fahrzeug zu verlassen. Außerhalb des Fahrzeuges sich immer nur mit übergezogener Warnweste aufhalten. Vor dem Öffnen der Tür muss man aufmerksam in den Spiegel schauen und sehr vorsichtig die Fahrspuren kreuzen. Der Fahrer darf sein Auto nie unbeaufsichtigt im Stau stehen lassen. Kinder, alte Menschen und Gebrechliche sollten das Fahrzeug nicht unbegleitet verlassen. Bei Dunkelheit und schlechtem Wetter sollte man so lange wie möglich im Fahrzeug bleiben. |
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