Diesen Artikel drucken HTML-Format: https://www.autosieger.de/restalkohol-im-strassenverkehr-article153.html Thema: Auto & Recht |
Restalkohol im StrassenverkehrAls Faustregel geht man von 0,15 Promille Alkohol-Abbau pro Stunde aus. Das heißt: Wer nachts um eins mit 1,5 Promille ins Bett gefallen ist und sich um sieben Uhr morgens mit dem Auto auf den Weg macht, hat mit etwa 0,6 Promille mehr Alkohol im Blut als gesetzlich erlaubt. Tricks wie Tabletten, starker Kaffee oder Cola machen keineswegs nüchterner. Sie belasten den Organismus eher zusätzlich, auch wenn man sich danach subjektiv „besser“ fühlen sollte.
Weder die Wirkung auf den Fahrer noch das Gesetz machen einen Unterschied zwischen frisch getrunkenem und Rest-Alkohol: Wer zum ersten Mal mit 0,5 Promille Blutalkohol am Steuer erwischt wird, bekommt vier Punkte in Flensburg und 250 Euro Geldbuße aufgebrummt. Auch der Führerschein ist für einen Monat weg. Sich an die Grenze von 0,5 heran zu rechnen, ist ebenfalls riskant: Schon ab 0,3 Promille sind Einschränkungen des Sehfeldes sowie Probleme bei der Einschätzung von Entfernungen zu verzeichnen. Wer mit „nur“ 0,3 Promille einen Unfall baut, muss unter Umständen sogar mit Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe rechnen.
Angesichts verschärfter Regelungen und einsichtiger Verkehrsteilnehmer ist zwar die Zahl der Alkohol-Unfälle in den vergangenen Jahren leicht zurückgegangen. So war nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2000 bei „nur“ 68.133 (von insgesamt 2,35 Mio.) Verkehrsunfällen Alkohol im Spiel. Doch sind Alkoholunfälle am leichtesten zu vermeiden, indem man nur nüchtern fährt. Und die Folgen von Alkohol-Unfällen sind verheerend: Während bei allen Unfällen mit Personenschaden 20 Tote und 267 Schwerverletzte auf 1.000 Unfälle kamen, waren es bei den Alkohol-Unfällen mit Personenschaden 37 Getötete und 414 Schwerverletzte je 1000 Unfälle. Jeder siebte Unfalltote ging im Jahr 2001 somit auf das Konto von Promille-Sündern. Die Deutsche Verkehrswacht appelliert an die Autofahrer, sich freiwillig nur mit 0,0 Promille ans Steuer zu setzen - und auch am Morgen nach Alkohol-Genuss auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. |
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