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Reparaturklausel im Ersatzteilmarkt und DesignschutzGegenwärtig existiert kein einheitlicher EU-Binnenmarkt für Karosserieersatzteile wie Blechteile, Beleuchtung und Autoglas. Das Scheitern der Integration dieser "Reparaturklausel" in die Design-Richtlinie würde bewirken, dass 235 Millionen europäische Autofahrer künftig nicht mehr frei entscheiden könnten, wo sie diese Ersatzteile kaufen. Die Autokonzerne erhielten dagegen ein lukratives Monopol über einen Markt mit einem Gesamtvolumen von 10 Mrd. EUR. Nach zehn Jahren der Diskussion ist eine abschließende Lösung der Ersatzteilfrage längst überfällig. Die Kommission kann unmöglich weitere Rechtfertigungen für das Aufschieben dieser Entscheidung auf den St. Nimmerleinstag vorbringen. Entweder hofft die Prodi-Kommission, die Entscheidung immer wieder aufschieben zu können, bis sie nicht länger in der Verantwortung steht, oder sie hat einen tiefen Kniefall von den Fahrzeugherstellern gemacht. In Deutschland und Europa: Autokonzerne bestimmen die Politik Der Vorgang in Brüssel zeigt erschreckende Parallelen zu den Vorgängen in Berlin. Auch dort hat der "Autoindustrie-Kanzler" Schröder im Vorjahr nach Intervention der Autobosse das Ersatzteilmonopol der Kfz-Hersteller im Gesetz festschreiben lassen. Diese bedenkliche politische Tendenz zeigt sich außerdem in der Frage des verbesserten Umweltschutzes durch Förderung von Rußpartikelfiltern für Dieselfahrzeuge: Hier beugte sich der Kanzler zuletzt ebenfalls dem Druck der mächtigen Autobosse. Nicht das Allgemeinwohl, sondern Partikularinteressen der Großkonzerne scheinen das politische Handeln zu bestimmen. "Wir hoffen weiterhin, dass die Kommission den Vorschlag von Kommissar Bolkestein akzeptieren wird", äußerte sich Dr. Gerhard Riehle für die ECAR, die europäische Initiative für den Erhalt der Freiheit im europäischen Autoteile- und Reparatur-Markt. Der Vorschlag findet aus ECAR-Sicht die richtige Balance zwischen dem Schutz von Innovationen und dem Erhalt des Grundpfeilers "freier Wettbewerb" in der EU. Die "Reparaturklausel", die schon in zahlreichen Mitgliedstaaten geltendes Recht ist, gewährt den Fahrzeugherstellern einerseits vollen Schutz ihres Automobildesigns - unterstützt also die berechtigten Anliegen in ihrem Kerngeschäft, dem Verkauf neuer Automobile - und stellt andererseits sicher, dass der Designschutz nicht auf den Bereich der nachgeordneten Ersatzteile ausgedehnt wird, wo er zu einem unzulässigen Produktmonopol führt. Ein Designschutz für Autoersatzteile ohne Reparaturklausel unterstützt den immer stärkeren Trend unter den Automobilherstellern, Arbeitsplätze in Niedriglohnländer außerhalb der EU zu verlagern. Im Gegensatz dazu, würde es gerade eine Reparaturklausel mittelständischen Teileherstellern innerhalb der Europäischen Union erlauben, Beschäftigung hier zu erhalten und weiter aufzubauen. In jüngster Vergangenheit haben sich Kommissionspräsident Romano Prodi und weitere Kommissionsmitglieder zweimal zur Diskussion des Bolkestein-Papiers mit den europäischen Automobilherstellern getroffen. Der ECAR-Initiative (www.ecar-eu.com), die die Interessen von 235 Mio. Autofahrern, eines Großteil der mittelständischen Unternehmen im Kfz-Reparaturmarkt sowie der europäischen Autoversicherer vertritt, wurde nicht die Möglichkeit eingeräumt, der Kommission ihre Pro-Bolkestein-Sichtweise darzustellen. Dr. Riehle weiter: "Wenn die Europäische Kommission und ihr Präsident den Eindruck vermeiden möchten, dass ihre Politik Großkonzernen unfaire Vorteile zu Lasten des Mittelstands, von Arbeitsplätzen in der EU und von Verbraucherinteressen verschafft, muss sie sich für eine Reparaturklausel entscheiden, bevor ihre Amtszeit endet." |
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