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Reparaturauftrag
Gelegentlich kommt es vor, dass ein Kunde mit der Arbeit seiner Werkstatt unzufrieden ist. Gegebenenfalls kann er auf Nachbesserung bestehen. Ansprechpartner sind dann Kundendienstberater oder Geschäftsführer des Betriebes.
Können die Kontrahenten sich nicht einigen, hat der Kunde die Möglichkeit, eine Schiedsstelle des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes anzurufen. Dort werden Streitigkeiten außergerichtlich und kostenfrei geregelt. Die Adresse der zuständigen Schiedsstelle steht im Internet(www.kfzgewerbe.de/autofahrer/infos/schiedsstellen/index.html). Deren Schiedsspruch ist für Innungsmitglieder bindend. Diese Betriebe sind am weiß-blauen Meisterschild zu erkennen. |
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