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Reflektierende Warnkleidung für Motorradfahrer PflichtDie Bekleidung muss nicht von vornherein reflektieren. Auch eine zusätzliche Armbinde in der ausreichenden Größe ist beispielsweise zulässig. Das Material muss außerdem nur in der Nacht reflektieren und nicht fluoreszierend sein. Auch eine bestimmte Farbe wird von den französischen Behörden nicht vorgeschrieben. Allerdings muss das reflektierende Material für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar am Oberkörper getragen werden. |
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