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Quad fahren schon ab 16 und Helmpflicht wird gefordert

Eine schnelle Einführung der Helmpflicht für die Fahrer von vierrädrigen Geländefahrzeugen, den Quads, haben die Unfallexperten von DEKRA und der Winterthur gefordert. Die teilweise mangelhafte Bauweise und das relativ instabile Fahrverhalten berge erhebliche Sicherheitsrisiken für die Fahrzeugnutzer. Die eingesetzte Bremsmechanik sei bei zahlreichen Modellen veraltet.

Die schmal gebauten Fahrzeuge mit kleiner Standfläche zeigten eine erhöhte Kippgefahr und ein erschwertes Handling in Kurven. Auf Asphalt hafteten die verwendeten Stollenreifen nur schlecht und verstärkten das ohnehin unstabile Fahrverhalten. Die für Fahrten im Gelände konzipierten Quads seien für den Einsatz auf Straßen wenig geeignet. Die Sachverständigen empfehlen Quad-Fahrern wie Motorradfahrern, neben einem Integralhelm auch Schutzkleidung zu tragen. Sie forderten den Gesetzgeber auf, den Sicherheitsdefiziten mit neuen Vorschriften entgegenzuwirken.

Die trendigen vierrädrigen Geländefahrzeuge verzeichnen starke Zuwachsraten. In Deutschland sind zurzeit rund 23.000 der "Vierlinge" zugelassen. Im Jahr 2003 wurden allein 16.000 Fahrzeuge verkauft. Für das Fahren eines Quad ist ein Führerschein der Klasse B (alte Klasse 3) erforderlich. Ab Juli 2005 sollen auch 16-jährige über die neue Führerscheinklasse S ein Quad bis 45 km/h fahren können.


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