Kooperation
Autosieger.de
Artikel drucken Diesen Artikel drucken

HTML-Format: https://www.autosieger.de/prozesskostenuebersicht-gerichtsstreit-nach-verkehrsunfaellen-article11720.html

Thema: Auto & Recht


Prozesskostenübersicht - Gerichtsstreit nach Verkehrsunfällen

Ein Gerichtsstreit um die Schuldfrage nach einem Unfall kommt Autofahrer teuer zu stehen. Das zeigt ein Blick auf die neueste ADAC-Prozesskostenübersicht. Besonders bemerkenswert dabei: Bis zu einem Streitwert von 3.000 Euro sind die Kosten für zwei Instanzen mittlerweile sogar höher als der Streitwert selbst.

StreitwertDiese Kosten fallen an in der
1. Instanz2. Instanz3. Instanz1. und 2. Instanz1., 2. und 3. Instanz
300300
6004006001.000
1.2008009001.700
3.0001.5001.7003.200
5.0002.3002.6004.900
10.0003.6004.1007.700
25.0005.1005.9007.90011.00018.900
50.0007.7008.90011.80016.60028.400
100.00010.70012.50016.60023.20039.800
250.00017.60020.80027.40038.40065.800
Alle Angaben gerundet in Euro / Stand 01.01.2007 Quelle: ADAC

Die Ausgaben für Anwalts- und Gerichtsgebühren richten sich nach dem Streitwert des Falles. Grund für die hohen Prozesskosten sind unter anderem die im Sommer 2004 erhöhten Vergütungen für Rechtsanwälte sowie die zum 01. Januar 2007 gestiegene Mehrwertsteuer. Gerichtskosten sind zwar umsatzsteuerneutral, bei den Anwaltsgebühren schlägt die erhöhte Mehrwertsteuer aber voll durch.

Weil gerade Autofahrer oft in Situationen kommen, in denen sie sich juristisch wehren müssen oder wollen, rät der ADAC grundsätzlich zum Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Sie übernimmt im Streitfall sämtliche Gebühren für Gerichte, Anwälte, Sachverständige und Beweisaufnahmen.


Autosieger.de - Das Automagazin | https://www.autosieger.de

URL für diesen Artikel: https://www.autosieger.de/prozesskostenuebersicht-gerichtsstreit-nach-verkehrsunfaellen-article11720.html